Die Umsatzeinbußen betragen danach gegenüber den Vorjahren 2016 und 2017 durchschnittlich 36.000,00 EUR p.a., entsprechend 72.000,00 EUR für die beiden vorhergegangenen Jahre. Natürlich können jederzeit auch die Kontaktpersonen in den jeweiligen Firmen nachbenannt werden, sofern dies im Rahmen der von Ihnen angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung gefordert wird.
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es gibt auch unzufriedene Kunden