Lola Montez

Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens zwischen dem Wirt des Lola-Montez-Haus und seinen unzufriedenen Kunden erwiderte der Wirt, dass er 72’000€ Schadensersatz von den Kunden forderte, weil diese angeblich geschäftsschädigende Kommentare auf sozialen Medien hinterlassen hatten.

Hier der Text der Schadensersatzforderung im Wortlaut:

„Wir haben die Zeit für umfassende Recherchen genutzt und müssen Ihnen ergänzend zu den gemachten Ausführungen auf Grund der Umtriebe Ihrer Mandantschaft im Social Media folgendes mitteilen:

Verschiedene Personen […] hatten sich nach anfänglichem Interesse und dann in Kenntnis der niederträchtigen Anschuldigungen Ihrer Mandantschaft abgewandt und ihr ernst gemeintes Interesse zurückgezogen.

Weihnachtsfeiern 2016:
01.12. Me[…]
05.12. TÜ[…]
07.12. Sp[…]
12.12. HC[…]
13.12. Jo[…]
14.12. Ba[…]
15.12. Cr[…]
22.12. He[…]

Weihnachtsfeiern 2017:
29.11. Ba[…]
04.12. Si[…]
08.12. BC[…]
14.12. Te[…]
20.12. Xc[…]
2 Termine mussten wegen Doppelbelegung abgesagt werden

Weihnachtsfeiern 2018:
05.12. gr[…]
10.12. TR[…]

Die Umsatzeinbußen betragen danach gegenüber den Vorjahren 2016 und 2017 durchschnittlich 36.000,00 EUR p.a., entsprechend 72.000,00 EUR für die beiden vorhergegangenen Jahre. Natürlich können jederzeit auch die Kontaktpersonen in den jeweiligen Firmen nachbenannt werden, sofern dies im Rahmen der von Ihnen angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung gefordert wird.

Ein darüberhinausgehender Schaden lässt sich abschließend noch nicht benennen. Nachweis kann allerdings jetzt bereits darüber geführt werden, dass im kausalen Zusammenhang mit den Auslassungen Ihrer Mandantschaft, beginnend in der 44. KW vorigen Jahres, ein Rückgang der Interessenten um wöchentlich bis zu 30% registriert werden musste.“

Hm… Also, 2016 fanden im Lola-Montez-Haus 8 Firmen-Weihnachtsfeiern statt, 2017 waren es 5. 2018, in den Wochen unmittelbar nach der Tauffeier mit unerwünschtem Ausgang, waren es noch zwei.

Mathematisch-statistisch geschulte Beobachter erkennen hier sofort einen relativ eindeutigen, ja linearen Trend von 8 auf 5 (-3) auf 2 (-3). Klar kann ein Kommentar auf Google Maps theoretisch dazu beigetragen haben, dass es 2018 nicht ein paar mehr Weihnachtsfeiern gewesen sind. Der im Schreiben aufgezeigte Trend stützt diese Hypothese aber nicht wirklich.

Nun zur Berechnung der Schadenersatzsumme: Hier nochmal der Text: „Die Umsatzeinbußen betragen danach gegenüber den Vorjahren 2016 und 2017 durchschnittlich 36.000,00 EUR p.a., entsprechend 72.000,00 EUR für die beiden vorhergegangenen Jahre.“ – Muss man das verstehen? Also 2018 war der Umsatz kleiner als 2017 und auch kleiner als 2016, und im Durchschnitt war diese Differenz 36’000€? Das hieße, der durchschnittliche Umsatz bei einer Veranstaltung wäre 8000€, 2016 war der Gesamtumsatz 64’000€, 2017 war er noch 40’000€ und 2018 war er 16’000€. Die durchschnittliche Differenz zwischen 2018 und einem der beiden Vorjahre wäre damit 36’000€ . Aber was bedeutet das für den Schadensersatz? Nehmen wir einmal an, die unzufriedenen Gäste wären zu 100% schuld am Umsatzrückgang zwischen 2017 und 2018, und nehmen wir einmal an, es entstünden keinerlei variable Kosten bei solchen Veranstaltungen (also der Umsatz wäre zu 100% Gewinnmarge), dann kämen wir auf einen errechneten Betrag des Schadensersatzes von 24’000€. Selbst wenn man annähme, 2017 war ein außergewöhnlich schlechtes Geschäftsjahr und üblicherweise lägen die Umsätze eher im Bereich wie 2016, dann kämen wir auf einen Betrag von 40’000€. Wie um alles in der Welt errechnen sich aber 72’000€ aus dem vorgelegten Datenmaterial??

Nun ja, wie gerade schon angesprochen, ist der Schaden durch entgangene Festgesellschaften auch nicht gleich dem entgangenen Umsatz. Sondern man muss davon noch die Kosten abziehen, die sich der Wirt ebenfalls spart, wenn er kein Fest ausrichtet. Es sind dies Kosten z.B. für den Einkauf des Essens und der Getränke, der Hilfskräfte, der Reinigung des Lola-Montez-Hauses nach der Veranstaltung, etc. Gehen wir einmal von einer Rohmarge von 50% aus, wäre der entstandene Schaden etwa die Hälfte der oben berechneten Zahlen, also 12’000€.

WENN die Kommentare der Kunden zu 100% den Umsatzrückgang verursacht hätten. Haben sie aber nicht, es hat deswegen maximal eine oder zwei Veranstaltungen abgesagt, also sind wir bereits bei 4000 – 8000€…

…und das ja auch nur WENN die Kommentare wahrheitswidrig gewesen wären. Denn sonst kann man eigentlich gar keinen Schadensersatz verlangen.

Lola Montez Haus Erfahrung: http://www.lola-montez.haus | Lola Montez Haus Prozess: http://lola-montez.haus/info | Lola Montez Haus Stilblüten: http://lola-montez.haus/lola-montez-haus-die-lustigsten-zitate | Lola Montez Haus Checkliste: http://lola-montez.haus/checkliste-fuer-veranstalter | Weitere schlechte Erfahrungen mit dem Lola-Montez-Haus: https://wrecherche.wordpress.com/2013/05/05/beitrage-von-menschen-die-eine-erfahrung-mit-einer-feier-im-s-g-lola-montez-haus-sammeln-durften/ | Viele Erfahrungen im Lola-Montez-Haus, darunter auch schlechte Erfahrungen: https://goo.gl/maps/KhSePS15nw1Q8fyF6

Wie berechnet der Wirt des Lola-Montez-Haus Schadensersatz?

S


ein unzufriedener Kunde des Lola-Montez-Haus ein unzufriedener Kunde der Made in Quality Marketing-Beratungs-GmbH


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